Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der S3 Recycling GmbH
Rauschener Ring 24c • 22047 Hamburg • Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über den An- und Verkauf, die Abholung, den Transport und die Entsorgung von Metallen, Schrotten, Recyclingrohstoffen sowie nicht gefährlichen und – soweit genehmigt – gefährlichen Abfällen zwischen der S3 Recycling GmbH (nachfolgend „S3 Recycling“) und ihren Kunden oder Lieferanten.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, S3 Recycling stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
§ 2 Angebote und Preise
- Angebote von S3 Recycling sind freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
- Muster und Proben dienen lediglich als unverbindliche Anschauungsstücke. Bei Recyclingmaterial und Abfällen können handels- und prozessbedingte Abweichungen in Farbe, Zusammensetzung oder Beschaffenheit auftreten.
- Alle Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt der Käufer sämtliche Nebenkosten wie Transport, Fracht, Versicherung, Zoll, Entladung oder sonstige Gebühren.
§ 3 Lieferung, Abholung und Gefahrübergang
- Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager S3 Recycling. Abholungen durch den Kunden erfolgen nach vorheriger Terminabsprache.
- Der Versand oder die Abholung erfolgt auf Gefahr des Käufers bzw. Auftraggebers. Mit Übergabe der Ware oder der Abfälle an den ersten Beförderer geht die Gefahr auf den Käufer über.
- Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen) befreien S3 Recycling für die Dauer der Störung von der Liefer- oder Abholverpflichtung.
§ 4 Annahme und Annahmeverzug
- Gerät der Käufer oder Lieferant in Annahmeverzug, ist S3 Recycling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
- Etwaige Lager- oder Transportmehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
§ 5 Transport und Genehmigungen
- Der Transport von Recyclingmaterialien und Abfällen erfolgt ausschließlich durch Beförderer, die über die gesetzlich erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen nach § 54 KrWG oder § 49 KrWG verfügen.
- Der Käufer, Verkäufer oder Entsorger ist verpflichtet, diese Genehmigungen auf Verlangen von S3 Recycling nachzuweisen.
- Die Verpackung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Gefahr geht – auch bei frachtfreier Lieferung – mit Übergabe an den ersten Beförderer auf den Käufer über.
- Für Schäden während des Transports haftet S3 Recycling nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Prüfung und Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder die übernommene Abfallcharge unverzüglich nach Erhalt oder Übernahme auf Menge, Gewicht und Beschaffenheit zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.
- Rücksendungen oder Rückgaben bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von S3 Recycling.
- Bei Recyclingmaterial und Abfällen gelten die im Vertrag oder Begleitschein beschriebenen Qualitäten als Orientierung. Geringe Abweichungen, die prozess- oder materialbedingt sind, stellen keine Mängel dar.
- Angaben über Eignung oder Verwendbarkeit erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen.
§ 7 Zahlung
- Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.
- Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, ist S3 Recycling berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Abholungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von S3 Recycling.
- Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag von S3 Recycling, ohne dass hierdurch Eigentumserwerb des Käufers entsteht.
- Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen über den Verbleib Auskunft zu geben.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
- Für gebrauchte, recycelte oder aus Abfällen gewonnene Materialien übernimmt S3 Recycling keine Gewährleistung für handelsübliche Abweichungen in Zusammensetzung, Farbe, Gewicht oder Reinheit.
- Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Vermischungen, Veränderungen oder unsachgemäße Lagerung durch den Kunden schließen jegliche Gewährleistung aus.
§ 10 Datenschutz und Kommunikation
- S3 Recycling verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
- Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Reklamationen, Fristen, Bestätigungen) können in Textform per E-Mail abgegeben werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Stand: Oktober 2025
© S3 Recycling GmbH – Hamburg