AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der S3 Recycling GmbH

Rauschener Ring 24c • 22047 Hamburg • Deutschland


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über den An- und Verkauf, die Abholung, den Transport und die Entsorgung von Metallen, Schrotten, Recyclingrohstoffen sowie nicht gefährlichen und – soweit genehmigt – gefährlichen Abfällen zwischen der S3 Recycling GmbH (nachfolgend „S3 Recycling“) und ihren Kunden oder Lieferanten.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, S3 Recycling stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

§ 2 Angebote und Preise

  1. Angebote von S3 Recycling sind freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  2. Muster und Proben dienen lediglich als unverbindliche Anschauungsstücke. Bei Recyclingmaterial und Abfällen können handels- und prozessbedingte Abweichungen in Farbe, Zusammensetzung oder Beschaffenheit auftreten.
  3. Alle Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt der Käufer sämtliche Nebenkosten wie Transport, Fracht, Versicherung, Zoll, Entladung oder sonstige Gebühren.

§ 3 Lieferung, Abholung und Gefahrübergang

  1. Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager S3 Recycling. Abholungen durch den Kunden erfolgen nach vorheriger Terminabsprache.
  2. Der Versand oder die Abholung erfolgt auf Gefahr des Käufers bzw. Auftraggebers. Mit Übergabe der Ware oder der Abfälle an den ersten Beförderer geht die Gefahr auf den Käufer über.
  3. Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  4. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen) befreien S3 Recycling für die Dauer der Störung von der Liefer- oder Abholverpflichtung.

§ 4 Annahme und Annahmeverzug

  1. Gerät der Käufer oder Lieferant in Annahmeverzug, ist S3 Recycling berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
  2. Etwaige Lager- oder Transportmehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

§ 5 Transport und Genehmigungen

  1. Der Transport von Recyclingmaterialien und Abfällen erfolgt ausschließlich durch Beförderer, die über die gesetzlich erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen nach § 54 KrWG oder § 49 KrWG verfügen.
  2. Der Käufer, Verkäufer oder Entsorger ist verpflichtet, diese Genehmigungen auf Verlangen von S3 Recycling nachzuweisen.
  3. Die Verpackung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Gefahr geht – auch bei frachtfreier Lieferung – mit Übergabe an den ersten Beförderer auf den Käufer über.
  4. Für Schäden während des Transports haftet S3 Recycling nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Prüfung und Reklamationen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder die übernommene Abfallcharge unverzüglich nach Erhalt oder Übernahme auf Menge, Gewicht und Beschaffenheit zu prüfen.
  2. Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.
  3. Rücksendungen oder Rückgaben bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von S3 Recycling.
  4. Bei Recyclingmaterial und Abfällen gelten die im Vertrag oder Begleitschein beschriebenen Qualitäten als Orientierung. Geringe Abweichungen, die prozess- oder materialbedingt sind, stellen keine Mängel dar.
  5. Angaben über Eignung oder Verwendbarkeit erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen.

§ 7 Zahlung

  1. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.
  3. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, ist S3 Recycling berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Abholungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von S3 Recycling.
  2. Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag von S3 Recycling, ohne dass hierdurch Eigentumserwerb des Käufers entsteht.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen über den Verbleib Auskunft zu geben.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

  1. Für gebrauchte, recycelte oder aus Abfällen gewonnene Materialien übernimmt S3 Recycling keine Gewährleistung für handelsübliche Abweichungen in Zusammensetzung, Farbe, Gewicht oder Reinheit.
  2. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  3. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Vermischungen, Veränderungen oder unsachgemäße Lagerung durch den Kunden schließen jegliche Gewährleistung aus.

§ 10 Datenschutz und Kommunikation

  1. S3 Recycling verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
  2. Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Reklamationen, Fristen, Bestätigungen) können in Textform per E-Mail abgegeben werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist.

Stand: Oktober 2025
© S3 Recycling GmbH – Hamburg